Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von nordicfit.at
Fassung vom 27.04.2010
Diese AGB beinhalten:
• einen allgemeinen Teil
• Zusatzbestimmungen für Seminare, Workshops, Kurse, Programme, Veranstaltungen
• Zusatzbestimmungen bei Beratungen
Allgemeiner Teil
1. Geltung
1.1. nordicfit.at, Mag. Stefan Kleinhappl im Folgenden als nordicfit.at bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und nordicfit.at geltenausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen wird.
1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von nordicfit.at ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen
Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Geheimhaltung / Datenschutz
2.1 nordicfit.at verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts‐ und
Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
2.2 Weiters verpflichtet sich nordicfit.at, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie
sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des
Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
2.3 nordicfit.at verpflichtet sich, keinerlei personenbezogene oder betriebszugehörige Daten
jedweder Art Dritten zugänglich zu machen.
2.4 Der Auftrageber bestätigt mit seiner Anmeldung zu Angeboten von nordicfit.at sein Einverständnis zur Erstellung Bildern und Videos im Kursverlauf, welche von nordicfit.at veröffentlicht werden dürfen.
2.5 nordicfit.at ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sich bedient wurde, entbunden.
2.6 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
2.7 nordicfit.at ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und für Informationszwecke zur Geschäftstätigkeit von nordicfit.at zu verwenden. Der Auftraggeber leistet nordicfit.at Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
3. Haftung / Schadenersatz
3.1 nordicfit.at haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden ‐ nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß
auch für Schäden, die auf von nordicfit.at beigezogene Dritte zurückgehen.
3.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
3.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von nordicfit.at zurückzuführen ist.
3.4 Sofern nordicfit.at das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem
Zusammenhang Gewährleistungs‐ und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten
entstehen, tritt nordicfit.at diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an
diese Dritten halten.
4. Elektronische Rechnungslegung
4.1 nordicfit.at ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in
elektronischer Form durch ausdrücklich einverstanden.
5. Dauer des Vertrages
5.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts bzw. des Kurses.
5.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere
anzusehen, ‐ wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder ‐ wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitigumgehend bekannt zu geben.
6.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
6.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der
Niederlassung von nordicfit.at. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort zuständig.
Zusatzbestimmungen für Seminare, Workshops, Kurse, Programme, Veranstaltungen
7. Zusatzbedingungen für mehrtägige Programme von nordicfit.at
7.1 Für Programme von nordicfit.at, welche mit Beherbergungsbetrieben der Hotellerie durchgeführt werden gelten die jeweils aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen
des im Vertrag genannten Betriebes. Mit Buchung einer Veranstaltung von nordicfit.at akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes. Die
Verantwortung der Einsichtnahme in diese Geschäftsbedingungen liegt beim Auftraggeber selbst.
Einsichtnahme in die aktuelle Fassung der allgemeinen AGB der Hotellerie können Sie durch einen Klick auf den folgenden Link nehmen. AGB Hotellerie – Stand 15.11.2006
8. Sicherheitsanforderungen bei Programmen von nordicfit.at
8.1 Falls bei den einzelnen Angeboten von nordicfit.at Voraussetzungen angeführt werden, diese aber vom Auftraggeber oder von ihm entsandten Mitarbeitern oder Dritten nicht erfüllt
werden können, ist nordicfit.at oder der von ihr eingesetzte Programmleiter berechtigt, TeilnehmerInnen vom Kursprogramm auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des
Honorars besteht in diesem Fall nicht.
8.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich vor der Anmeldung Klarheit über seinen Gesundheitszustand zu haben. Bestehen medizinische Gründe die gegen eine Teilnahme sprechen, so ist eine Anmeldung untersagt. Der Teilnehmer ist verpflichtet im Zweifelsfalle selbständig medizinischen Rat einzuholen. Wird der Teilnehmer aus medizinischen Gründenvom laufenden Programm ausgeschlossen, so wird der Rechnungsbetrag nicht zurückerstattet.
8.3 Der genaue Ablauf eines Kurses kann vom Kursleiter auf Grund von Erfordernissen der Sicherheit (z.B. Schlechtwetter, Verkehrslage oder vergleichbare Umstände) abgeändertwerden.
9. Rücktritt vom Vertrag
9.1 Bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet) besteht ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht mit einer Dauer von 7 Tagen gemessen vom Tag der Anmeldung. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, als Rücktrittsdatum gilt das Eingangsdatum beim Veranstalter.
9.2 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Auftraggebers kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
9.3 Außerhalb des im Punkt 9.2 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 10% des Gesamtpreises;
bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 25% des Gesamtpreises;
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises;
in der letzten Woche vor Veranstaltungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
9.4 Kann der freigewordene Platz vom Auftraggeber weitervermittelt werden, entstehen keine Stornokosten.
9.5 Bei Rücktritt während eines laufenden Kurses, bei Nichterscheinen zum Kurs oder Absage am selben Tag wird der gesamte Preis der Veranstaltung verrechnet.
9.6 Kommt es von Seiten des Teilnehmers zu einer Terminverschiebung, so entstehen automatisch die oben angeführten Stornokosten. Diese entstandenen Kosten werden dem Kunden bei Besuch des gewünschten Alternativkurses gegengerechnet. Erfolgt die Terminverschiebung auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers, so verpflichtet er sich binnen sieben Tagen einen Alternativtermin bekannt zu geben. Eine Terminverschiebung ist maximal zwei Mal möglich, danach werden die Stornokosten, welche auf Grund der kürzeren Bekanntgabe vor Beginn der Kurse entstanden sind verrechnet.
9.7 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatztermin stellen.
9.8 Erfolgt die Stornierung des Teilnehmers auf Grund eines Unfalls oder Krankheit, so trifft nordicfit.at in diesem Fall keine Schuld. Es werden die Stornogebühren verrechnet wie im Punkt 9.3 angegeben.
9.9 Bei jeglicher Art von Kursabsagen, die durch den Veranstalter erfolgen (z.B. wetterbedingt), werden etwaige Anzahlungen zur Gänze rückerstattet.
Zusatzbestimmungen bei Beratungen
10. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
10.1 Die Angebote von nordicfit.at sind freibleibend und unverbindlich.
10.2 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
10.3 Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei nordicfit.at gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch nordicfit.at zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass nordicfit.at zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
10.4 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
10.5 nordicfit.at ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte
erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch nordicfit.at selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
10.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich nordicfit.at zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen
oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch nordicfit.at anbietet.
11. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
11.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
11.2 Der Auftraggeber wird nordicfit.at auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
11.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass nordicfit.at auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
11.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
12. Sicherung der Unabhängigkeit
12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
12.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von nordicfit.at zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
13. Berichterstattung / Berichtspflicht
13.1 nordicfit.at verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
13.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
13.3 nordicfit.at ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
14. Schutz des geistigen Eigentums
14.1 Die Urheberrechte an der von nordicfit.at und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.)
verbleiben bei nordicfit.at. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von NORDICFIT.AT zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung für nordicfit.at – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
14.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
15. Gewährleistung
15.1 Nordicfit.at ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
15.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
16. Honorar
16.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält nordicfit.at ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und nordicfit.at. nordicfit.at ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch nordicfit.at fällig.
16.2 nordicfit.at wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
16.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von nordicfit.at vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
16.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch nordicfit.at, so behält nordicfit.at den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
16.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist nordicfit.at von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
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